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Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen bei Pflegestufe 1 und 2 zwei mal im Jahr und bei Pflegestufe III in jedem Quartal 1mal einen Pflegedienst kommen lassen. Ein Ziel dieser "Pflegeeinsätze" oder "Qualitätssicherungsbesuche" ist einerseits die Beratung und Sicherstellung der Pflege aus dem  Sicht der Patient, Angehörigen und das Pflegedienstes. Häufig werden in der Praxis Fragen zu Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen. Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen Gesprächen. Pflegende Angehörige können verschiedene weitere Leistungen in Anspruch nehmen.
 

Auch wenn regelmäßiger Hilfebedarf besteht, aber nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe I erfüllt werden (das wird oft Pflegestufe 0 genannt), können diese Beratungen in Anspruch genommen werden.

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Nutzen Sie diese Gelegenheit!

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Andererseits sollen diese Beratungseinsätze durch unser Pflegeprofis dabei helfen, die Missstände zu verhindern. Gerne Beraten wir Sie persönlich. Über unser Kontaktformular, können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen. Oder rufen Sie uns einfach an.

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Intensiv Pflegedienst Hautnah erleben!

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Mobil:    0178 - 612 229 9

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